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   BGH, 30.03.2006 - IX ZB 171/04   

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BGH, 30.03.2006 - IX ZB 171/04 (https://dejure.org/2006,793)
BGH, Entscheidung vom 30.03.2006 - IX ZB 171/04 (https://dejure.org/2006,793)
BGH, Entscheidung vom 30. März 2006 - IX ZB 171/04 (https://dejure.org/2006,793)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • IWW
  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Beruhen der angefochtenen Entscheidung auf zwei selbstständig tragenden Begründungen; Grundsätzliche Prüfung der Zulässigkeit eines Rechtsmittels vor dessen Begründetheit ; Unterscheidung zwischen der Verwerfung einer sofortigen Beschwerde gegen einen Eröffnungsbeschluss ...

  • zvi-online.de

    InsO § 7; ZPO § 574
    Zulässigkeit der Rechtsbeschwerde nach Verwerfung einer Erstbeschwerde gegen Insolvenzeröffnung wegen Unzulässigkeit und hilfsweiser Unbegründetheit nur bei grundsätzlicher Bedeutung beider Verwerfungsgründe

  • Judicialis

    InsO § 7; ; ZPO § 574

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    InsO § 7; ZPO § 574
    Anforderungen an die Begründung der Rechtsbeschwerde bei mehreren rechtlichen Begründungen für die Beschwerdeentscheidung

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Rechtsbeschwerde gegen zweifach begründete Entscheidung?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2006, 1346
  • ZIP 2006, 1417
  • MDR 2006, 1304
  • NZI 2006, 606
  • WM 2006, 1409
 
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Wird zitiert von ... (40)Neu Zitiert selbst (26)

  • BGH, 23.10.1998 - LwZR 3/98

    Grundlage der Verkündung der Urteilsformel; Ersetzende Sachentscheidung des

    Auszug aus BGH, 30.03.2006 - IX ZB 171/04
    bb) In der späteren Rechtsprechung des Reichsgerichts und in derjenigen des Bundesgerichtshofs sind nicht nur Hilfsbegründungen der Instanzgerichte zu als unzulässig angesehenen Klagen (z.B. BGHZ 11, 222, 227), sondern auch zu als unzulässig verworfenen Berufungen als "nicht geschrieben" behandelt worden (z.B. BGH, Urt. v. 23. Oktober 1998 - LwZR 3/98, NJW 1999, 794, 795).

    Wenn die Revisionsinstanz alten Rechts nicht von vornherein nur wegen der Frage der Zulässigkeit der Berufung eröffnet war (§ 547 ZPO a.F.; vgl. zu früheren Fassungen des § 547 ZPO auch RGZ 96, 74, 75; 133, 301, 302), hatte das Revisionsgericht sich nach der Feststellung eines entscheidungserheblichen Fehlers mit der Frage zu befassen, ob die Feststellungen des Berufungsgerichts eine ersetzende (Sach-) Entscheidung über die Berufung ermöglichte (§§ 563, 565 Abs. 3 Nr. 1 ZPO a.F.; vgl. etwa RGZ 110, 96, 98; BGHZ 4, 58, 60; 46, 281, 284 f; 102, 332, 337; BGH, Urt. v. 7. Juni 1990 - III ZR 216/89, NJW 1990, 2125, 2126; Urt. v. 13. März 1998 - V ZR 190/97, NJW 1998, 2058, 2059; Urt. v. 23. Oktober 1998 - LwZR 3/98, NJW 1999, 794, 795; Urt. v. 19. November 1998 - IX ZR 152/98, NJW 1999, 724, 725).

  • RG, 22.09.1922 - III 222/22

    Reichshaftung für Beamte; Rechtsweg

    Auszug aus BGH, 30.03.2006 - IX ZB 171/04
    aa) Diese Formulierung geht auf die Rechtsprechung des Reichsgerichts zurück, nach der wegen der unterschiedlichen Rechtskraft der jeweiligen Entscheidung nicht offen gelassen werden darf, ob eine Klage als unzulässig oder unbegründet abgewiesen wird (RGZ 105, 196 f).

    Darin sah das Reichsgericht keine Alternativbegründung, sondern lediglich zusätzliche Hinweise, die "als unschädlich zu betrachten und ebenso zu behandeln" seien, "wie wenn sie überhaupt nicht vorhanden wären" (RGZ 105, 196 f).

  • BGH, 09.12.1987 - IVb ZR 4/87

    Angabe der ladungsfähigen Anschrift des Klägers in der Klageschrift

    Auszug aus BGH, 30.03.2006 - IX ZB 171/04
    Wenn die Revisionsinstanz alten Rechts nicht von vornherein nur wegen der Frage der Zulässigkeit der Berufung eröffnet war (§ 547 ZPO a.F.; vgl. zu früheren Fassungen des § 547 ZPO auch RGZ 96, 74, 75; 133, 301, 302), hatte das Revisionsgericht sich nach der Feststellung eines entscheidungserheblichen Fehlers mit der Frage zu befassen, ob die Feststellungen des Berufungsgerichts eine ersetzende (Sach-) Entscheidung über die Berufung ermöglichte (§§ 563, 565 Abs. 3 Nr. 1 ZPO a.F.; vgl. etwa RGZ 110, 96, 98; BGHZ 4, 58, 60; 46, 281, 284 f; 102, 332, 337; BGH, Urt. v. 7. Juni 1990 - III ZR 216/89, NJW 1990, 2125, 2126; Urt. v. 13. März 1998 - V ZR 190/97, NJW 1998, 2058, 2059; Urt. v. 23. Oktober 1998 - LwZR 3/98, NJW 1999, 794, 795; Urt. v. 19. November 1998 - IX ZR 152/98, NJW 1999, 724, 725).
  • BGH, 02.02.2010 - VI ZR 82/09

    Beschränkte Erbenhaftung: Zulässigkeit des erstmals im Berufungsrechtszug

    Denn die Zulässigkeit eines Rechtsmittels kann offen bleiben, wenn zwischen seiner Verwerfung als unzulässig und seiner Zurückweisung als unbegründet weder hinsichtlich der Rechtskraftwirkung noch hinsichtlich der Anfechtbarkeit der Rechtsmittelentscheidung Unterschiede bestehen (Musielak/Ball, ZPO, 7. Aufl., Vor § 511, Rn. 12; zur sofortigen Beschwerde vgl. BGH, Beschluss vom 30. März 2006 - IX ZB 171/04 - NJW-RR 2006, 1346, 1347 m.w.N.).
  • BGH, 10.11.2011 - IX ZB 165/10

    Vergütungsfestsetzungsbeschluss für den vorläufigen Insolvenzverwalter: Folgen

    Die Rechtsbeschwerde ist nach den Vorschriften der §§ 6, 7, 64 Abs. 3 Satz 1 in Verbindung mit § 21 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 InsO statthaft, wobei es für die Statthaftigkeit der Rechtsbeschwerde nicht darauf ankommt, dass das Beschwerdegericht die sofortigen Beschwerden als unzulässig verworfen hat (BGH, Beschluss vom 30. März 2006 - IX ZB 171/04, WM 2006, 1409 Rn. 5; vom 22. September 2010 - IX ZB 195/09, WM 2010, 2122 Rn. 6).
  • BGH, 22.09.2010 - IX ZB 195/09

    Insolvenzverfahren: Funktionelle Zuständigkeit zur Festsetzung der Vergütung des

    Dies gilt auch in Fällen, in denen das Beschwerdegericht eine statthafte sofortige Beschwerde als unzulässig verworfen hat (BGH, Beschl. v. 30. März 2006 - IX ZB 171/04, WM 2006, 1409 f Rn. 5; MünchKomm-InsO/Ganter, 2. Aufl. § 7 Rn. 20; HK-InsO/Kirchhof, 5. Aufl. § 7 Rn. 4).
  • OLG Celle, 15.09.2022 - 24 W 3/22

    Antrag auf Erlass eines Versäumnisurteils; Sofortige Beschwerde gegen einen

    Ob die sofortige Beschwerde gegen den Vertagungsbeschluss vom 8. Februar 2022 statthaft ist (s. o. unter 1. b bb; vgl. Büscher aaO; Göbel in Prütting/Gehrlein, ZPO, 14. Aufl., § 337 Rn. 11; Toussaint in BeckOK ZPO, § 336 Rn. 5.1 [Stand: 1. Juli 2022]; jew. mwN zum Meinungsstand), kann offenbleiben (vgl. BGH, Beschluss vom 30. März 2006 - IX ZB 171/04, NJW-RR 2006, 1346 Rn. 4 mwN).
  • BGH, 12.01.2023 - I ZB 33/22

    Anwendbarkeit die Vorschriften der §§ 110 ff. ZPO über die Verpflichtung zur

    Ob der Antrag auch im Übrigen zulässig ist, insbesondere, ob das erstmals im Rechtsbeschwerdeverfahren geltend gemachte Verlangen nach einer Prozesskostensicherheit deswegen nicht verspätet ist, weil die Voraussetzungen von § 110 Abs. 1 ZPO erstmals mit dem im November 2022 angezeigten Wohnsitzwechsel in die Vereinigten Arabischen Emirate eingetreten sind, kann offenbleiben (zur Ausnahme vom Vorrang der Zulässigkeitsprüfung vgl. BGH, Beschluss vom 30. März 2006 - IX ZB 171/04, NJW-RR 2006, 1346 [juris Rn. 4] mwN).
  • BGH, 10.11.2011 - IX ZB 166/10

    Beschwerdeverfahren gegen die Vergütungsfestsetzung für Mitglieder eines

    Die Rechtsbeschwerde ist nach den Vorschriften der §§ 6, 7, 64 Abs. 3 Satz 1 in Verbindung mit § 73 Abs. 2 InsO statthaft, wobei es für die Statthaftigkeit der Rechtsbeschwerde nicht darauf ankommt, dass das Beschwerdegericht die sofortige Beschwerde als unzulässig verworfen hat (BGH, Beschluss vom 30. März 2006 - IX ZB 171/04, WM 2006, 1409 Rn. 5; vom 22. September 2010 - IX ZB 195/09, WM 2010, 2122 Rn. 6).
  • BGH, 17.02.2011 - IX ZB 268/08

    Gesamtvollstreckungsverfahren: Rechtmäßigkeit der Anordnung einer

    Über eine sofortige Beschwerde, welche jedenfalls unbegründet ist, kann unabhängig von deren Zulässigkeit eine Sachentscheidung ergehen, wenn die Zurückweisung der Beschwerde keine weitergehenden Folgen hat als deren Verwerfung und auch im Übrigen keine Interessen der Parteien entgegenstehen (BGH, Beschluss vom 30. März 2006 - IX ZB 171/04, WM 2006, 1409 Rn. 4).

    Die Verwerfung einer sofortigen Beschwerde gegen die Anordnung der Nachtragsverteilung als unzulässig und deren Zurückweisung als unbegründet unterscheiden sich in den Wirkungen nicht (vgl. zur sofortigen Beschwerde gegen den Eröffnungsbeschluss BGH, Beschluss vom 30. März 2006, aaO, Rn. 5).

  • BGH, 07.02.2011 - AnwZ (B) 13/10

    Ablehnungsgesuch gegen mitwirkende Richter und beisitzende Rechtsanwälte in einem

    Ob die Beschwerde zulässig, insbesondere fristgemäß eingelegt ist, kann dahinstehen, da die Zurückweisung des Rechtsmittels als unbegründet im Streitfall keine anderen Folgen als dessen Verwerfung als unzulässig hat und auch sonst Interessen der Beteiligten nicht entgegenstehen (vgl. zur Beschwerde nach § 567 ZPO: BGH, Beschluss vom 30. März 2006 - IX ZB 171/04, NJW-RR 2006, 1346 m. w. N.; zur Beschwerde im Recht der Freiwilligen Gerichtsbarkeit ebenso OLG Zweibrücken, NJW-RR 2004, 34; Unger in Schulte-Bunert/Weinreich, FamFG, 2. Aufl., § 68 Rn. 23; Gottwald in Bassenge u. a., FamFG, 12. Aufl., § 68 Rn. 10; Sternal in Keidel, FamFG, 16. Aufl., § 68 Rn. 63; a. A. Briesemeister in Jansen, FGG, § 25 Rn. 2 ff.).
  • OLG Brandenburg, 15.07.2021 - 15 UF 211/19

    Zugewinnausgleich und nachehelicher Unterhalt Berechnung von Anfangsvermögen und

    Denn jedenfalls ist die Anschlussbeschwerde insoweit unbegründet (vgl. zum Offenlassen der Zulässigkeit eines Rechtsmittels auch BGH, Beschluss vom 30.03.2006 - IX ZB 171/04, NJW-RR 2006, 1346, 1347 Rn. 4; OLG Köln FamRZ 2015, 1038; Keidel/Sternal, FamFG, 20. Aufl., § 68 Rn. 63).
  • BGH, 29.05.2006 - II ZR 330/04

    Zurückweisung einer Anhörungsrüge

    Es entspricht ständiger, den am Bundesgerichtshof zugelassenen Rechtsanwälten bekannter Praxis aller Senate, bei der Prüfung der materiellen Begründetheit einer Klage Haupt- und Hilfsbegründung des angefochtenen Urteils zu verwerten (vgl. etwa kürzlich BGH, Beschl. v. 30. März 2006 - IX ZB 171/04 Rdn. 9 z.V.b.).
  • OLG Köln, 05.11.2021 - 15 W 64/21

    Beschwerde eines nicht am Verfahren beteiligten Dritten als potentieller

  • BGH, 07.11.2022 - VIa ZR 737/21

    Revisionsverfahren: Revisionsprüfung des Berufungsurteils unter Offenlassung der

  • BGH, 03.05.2018 - IX ZR 207/17

    Zurückweisung einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision als

  • BGH, 16.12.2010 - IX ZB 21/09

    Insolvenzrecht: Prognose des Insolvenzgerichts bezüglich der Annahme des vom

  • OLG Stuttgart, 27.07.2015 - 20 W 5/14

    Beschwerde im Spruchverfahren: Höhe und Bemessung des Beschwerdewerts;

  • OLG Celle, 12.05.2011 - 10 WF 135/11

    Die Geltendmachung rückständigen Unterhalts ist mutwillig bei nicht zeitnahem

  • OLG Köln, 16.11.2021 - 15 W 64/21

    Sperrung eines Accounts in einem sozialen Netzwerk Keine abstrakten

  • OLG Celle, 04.05.2011 - 10 WF 118/11

    Berichtigung des Tenors eines Unterhaltsfestsetzungsbeschlusses

  • BGH, 25.09.2008 - IX ZB 160/07

    Anforderung an die Büroorganisation eines Rechtsanwalts bei Übermittlung

  • OLG Braunschweig, 24.05.2016 - 1 W 92/15

    Zulässigkeit der Beschwerde eines Aktionärs gegen die Bestellung eines

  • BGH, 08.03.2012 - IX ZB 219/11

    Nichteröffnung des Insolvenzverfahrens: Festsetzung der Vergütung des vorläufigen

  • BGH, 07.07.2011 - IX ZR 140/10

    Anspruch auf Auseinandersetzung des Gerichts mit dem Vorbringen einer Partei in

  • OLG Brandenburg, 31.08.2010 - 10 WF 177/10

    Unterbringung: Antrag der Kindeseltern wegen Selbstverletzung (Ritzen),

  • OLG Köln, 21.07.2010 - 6 W 79/10

    Ansprüche des Urheberrechtsinhabers auf Nennung von Bestanddaten

  • BGH, 13.03.2008 - IX ZB 157/06

    Zurückweisung der Rechtsbeschwerde betreffend die Versagung der

  • BGH, 22.10.2009 - IX ZB 90/09

    Statthaftigkeit einer sofortigen Beschwerde gegen die Eröffnung eines

  • BGH, 19.11.2009 - IX ZA 18/09

    Zulässigkeit einer Rechtsbeschwerde wegen der Versagung einer Restschuldbefreiung

  • OLG Jena, 09.12.2022 - 4 W 17/22

    Zulässigkeit der Beschwerde gegen die Aussetzung des Verfahrens wegen eines

  • OLG Brandenburg, 15.12.2022 - 10 UF 44/22

    Beschwerde im einstweiligen Anordnungsverfahren; Vorläufige Übertragung der

  • OLG Düsseldorf, 13.07.2020 - 26 W 2/19

    Formwechsel einer AG Squeeze-out-Beschluss Gerichtliche Bestimmung einer

  • OLG Celle, 12.08.2011 - 10 UF 270/10

    Recht des nicht sorgeberechtigten nichtehelichen Kindesvaters auf Übertragung der

  • OLG Brandenburg, 14.05.2019 - 10 WF 111/18

    Verteilung der Kosten nach billigem Ermessen bei Unbilligkeit einer

  • BGH, 23.02.2012 - IX ZB 117/11

    Zulässigkeit der Rechtsbeschwerde bei einem Basieren der angefochtenen

  • LG Freiburg, 22.01.2014 - 3 T 177/13

    Gerichtsvollzieherkosten: Verbindung eines Antrags auf Versuch der gütlichen

  • BGH, 19.05.2011 - IX ZB 14/10

    Zulässigkeit einer Rechtsbeschwerde gegen die Versagung einer Restschuldbefreiung

  • OLG Köln, 15.07.2010 - 2 Wx 101/10

    Gerichtliche Zuständigkeit für die Entscheidung über die Beschwerde gegen einen

  • OLG Stuttgart, 02.12.2020 - 8 W 238/20

    Beschwerde des Notars gegen seine Beauftragung mit der Inventarerrichtung durch

  • OLG Köln, 21.07.2010 - 6 W 63/10

    Voraussetzungen des Auskunftsanspruchs

  • OLG Brandenburg, 29.04.2021 - 15 UF 67/21

    Anordnung der Inobhutnahme eines Kindes zur Sicherung der Rückführung nach dem

  • OLG Düsseldorf, 11.04.2013 - 2 W 12/13

    Voraussetzungen der Aufhebung der Aussetzung des Verletzungsverfahrens im

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